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   VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13   

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https://dejure.org/2013,10404
VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 (https://dejure.org/2013,10404)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25.04.2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 (https://dejure.org/2013,10404)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 (https://dejure.org/2013,10404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 109 StVollzG, § 114 Abs 2 S 1 StVollzG, § 114 Abs 3 StVollzG, § 115 Abs 2 S 2 StVollzG
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE) durch Versagung von Eilrechtsschutz unter Verkennung des Rechtsschutzziels - Verlegung eines Strafgefangenen aus seinem Haftraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Arbeit; Hilfstätigkeit; Befristung;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13
    Dabei darf der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (Beschluss vom 30. April 2004 - VerfGH 128/03 - Rn. 19 m. w. N.) Dies gilt auch für den vorläufigen Rechtsschutz (vgl. zum Bundesrecht: Beschluss vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10 -, juris Rn. 13).

    Auch bei einer Auslegung in seinem wohlverstandenen Interesse (vgl. zum Bundesrecht: Beschluss vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10 u. a. -, juris Rn. 17 m. w. N.) ist nicht erkennbar, dass der Antrag des Beschwerdeführers als Hauptsacheantrag anzusehen war.

  • BVerfG, 17.10.2012 - 2 BvR 736/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Vollzug

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13
    Insoweit schützt ihn die Garantie effektiven Rechtsschutzes, welche auch die notwendige Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts gewährleistet (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 2 BvR 736/11 -, juris Rn. 27 m. w. N.).
  • BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93

    Effektivität des Rechtsschutzes im Strafvollzug durch eine Eilentscheidung -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13
    Die Möglichkeit, vorab isoliert Eilrechtsschutz zu beantragen, ist nach § 114 Abs. 3 StVollzG im fachgerichtlichen Verfahren ausdrücklich zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 1993 - 2 BvR 202/93 -, juris Rn. 17).
  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Unzureichende

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13
    Daraus folgt die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Akte der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (Beschluss vom 8. September 2011 - VerfGH 159/07 - Rn. 38).
  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1198/08

    Effektiver Rechtsschutz (Auslegung des Rechtsschutzziels); Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13
    Zudem darf einem Rechtsschutzsuchenden der Zugang zu einer gerichtlichen Sachentscheidung nicht aufgrund einer Auslegung seines Rechtsschutzgesuchs verwehrt werden, die dem erkennbar verfolgten Rechtsschutzziel zuwiderläuft (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 1198/08 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerfG, 20.03.2012 - 1 BvR 3069/11

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen die Versagung von PKH - mangelnde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil das Verfahren gerichtskostenfrei und die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. März 2012 - 1 BvR 3069/11 -, juris Rn. 5).
  • VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03

    Kammergerichtliche Auslegung von StPO § 172 Abs 3 S 1, wonach zur Zulässigkeit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13
    Dabei darf der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (Beschluss vom 30. April 2004 - VerfGH 128/03 - Rn. 19 m. w. N.) Dies gilt auch für den vorläufigen Rechtsschutz (vgl. zum Bundesrecht: Beschluss vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10 -, juris Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch von der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13
    Das Gebot der vorrangigen Rechtswegerschöpfung wird durch den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit begrenzt (Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 28; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvR 860/06

    (Keine) Einstweilige Anordnung gegen die Verlegung eines Strafgefangenen;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13
    Auch im Rahmen von Eilverfahren gegen (inzwischen) vollzogene Maßnahmen nach dem Strafvollzugsgesetz besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer (vorläufigen) Beseitigung von Vollzugsfolgen gem. § 115 Abs. 2 Satz 2 StVollzG (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 2006 - 2 BvR 860/06 -, juris Rn. 3).
  • OLG Hamm, 05.08.2010 - 1 Vollz (Ws) 246/10

    Anforderungen an eine vorbeugende Unterlassungsklage im Strafvollzug

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13
    Im Übrigen geht aus dem Beschluss nicht hervor, dass das Landgericht sich mit den Voraussetzungen für gegebenenfalls in Frage kommenden vorbeugenden Rechtsschutz, welcher auch im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung von Strafvollzugsmaßnahmen grundsätzlich möglich ist (vgl. KG, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 5 Ws 507/02 Vollz -, juris Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Vollz (Ws) 246/10 -, juris Rn. 16), auseinandergesetzt hat.
  • KG, 03.12.2002 - 5 Ws 507/02

    Unterbringung eines Verurteilten; Strafantritt im offenen Vollzug; Anspruch auf

  • VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostentragungspflicht des Halters nach §

    Aus dem sich aus Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB ergebenden Anspruch auf effektiven Rechtsschutz folgt insofern zwar eine Pflicht der Gerichte zur Nachprüfung (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 17).
  • VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 105/21

    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde betr Besetzung des Spruchkörpers in

    Dabei darf der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 17; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99 -, juris Rn. 92).

    Daraus folgt die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Akte der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13 und vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 17 m. w. N.).

    Bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften darf es den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Überprüfungsinstanzen nicht von Voraussetzungen abhängig machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99 -, juris Rn. 92).

  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Dabei darf der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (Beschlüsse vom 22. März 2023 - VerfGH 105/21 - Rn. 21 und vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 17; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99 -, juris Rn. 92).
  • VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE)

    Daraus folgt die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Akte der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 17 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 11.12.2019 - VerfGH 43/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung von

    Daraus folgt die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Akte der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn.17).
  • VerfGH Berlin, 15.12.2014 - VerfGH 88/13

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch den im

    Daraus folgt die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Akte der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 17 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 139/19

    Versagung von Prozesskostenhilfe im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels

    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 -.
  • VerfGH Berlin, 13.08.2013 - VerfGH 87 A/13

    Erfolgloser PKH-Antrag einer Äußerungsberechtigten im

    Im Übrigen ist das Verfahren gerichtskostenfrei und es bestehen Zweifel, ob die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich war (vgl. Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 24).
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